Ein lohnenswerter Beruf mit besonderen Anforderungen
Der Religionsunterricht hat eine Sonderstellung unter den Schulfächern.
Als einziges Fach wird er im Grundgesetz namentlich erwähnt und von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet („res mixta“). Für einen wachsenden Teil der Kinder und Jugendlichen ist er inzwischen der einzige Raum, in dem Fragen des christlichen Glaubens und der Religionen thematisiert werden.
Auf der Grundlage einer Vereinbarung aller deutschen Diözesen erwartet das Erzbistum Köln von allen angehenden Religionslehrer:innen die Teilnahme an den verpflichtenden Veranstaltungen/Gesprächen des sogenannten Studienbegleitbriefes.