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Religionslehrer:in

Ein lohnenswerter Beruf mit besonderen Anforderungen

Der Religionsunterricht hat eine Sonderstellung unter den Schulfächern. 
Als einziges Fach wird er im Grundgesetz namentlich erwähnt und von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet („res mixta“). Für einen wachsenden Teil der Kinder und Jugendlichen ist er inzwischen der einzige Raum, in dem Fragen des christlichen Glaubens und der Religionen thematisiert werden.

Auf der Grundlage einer Vereinbarung aller deutschen Diözesen erwartet das Erzbistum Köln von allen angehenden Religionslehrer:innen die Teilnahme an den verpflichtenden Veranstaltungen/Gesprächen des sogenannten Studienbegleitbriefes.

Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis

Die kirchliche Unterrichtserlaubnis sollte ca. 6 Monate vor dem Beginn des Referendariats bei der Hauptabteilung Schule/Hochschule in der Abteilung Schulische Religionspädagogik und Kath. Bekenntnisschulen im Generalvikariat beantragt werden. Sie ist notwendig, um im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen zu dürfen. 

Näheres dazu erfahrt ihr bei eurem Abschlussgespräch.

 

Antragstellung

Der Antrag (PDF) wird auf zwei Formblättern (Antragsformular und Personalbogen) gestellt.

Beizufügen sind dem Antrag:

  • Passbild
  • 1 Gutachten (PDF) von einer katholischen Persönlichkeit (keine Familienangehörigen; es kann auch ein Priester aus der Gemeinde sein, in der ihr aktiv seid)
  • Studienbegleitbrief für Lehramtsstudierende der Kath. Theologie
  • Vom Pfarramt ausgestellter Taufschein neueren Datums mit der Bestätigung über die Taufe, Firmung und ggf. kirchliche Eheschließung
  • Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der Bachelor-, Master- bzw. Ersten Staatsprüfung
  • Evtl. Nachweis über erfolgte religionspädagogische Fortbildungen